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Tierfriedhof AntaresÜber die langjährige Lebensdauer unserer Haustiere entwickeln wir oft tiefe emotionale Bindungen zu ihnen.
Nach beharrlichem Bemühen ist es dem
Tierschutzverein Altkreis Crailsheim gelungen,
im Herbst 2003 auf seinem
Vereinsgrundstück in Wittau einen Ort
zu schaffen an dem es möglich ist
die Beziehung zu seinem verstorbenen Haustier
unter Würdigung der Gefühle zu pflegen.
Das Grundstück in Wittau – Berglesfeld konnten wir 1998 aus dem Nachlass unseres Gründungsvorsitzenden erstehen. Es ist fast 10 000 qm groß. Das Gelände ist zwei geteilt in einen parkähnlichen Bereich mit altem Baumbestand für den Friedhof und das unter Landschaftsschutz stehende weitläufige Gelände für unsere Schafe aus schlechter Haltung. Im Laufe der Jahre konnten wir feststellen, dass der Tierfriedhof, auch in unserem ländlichen Raum, eine wichtige und richtige Einrichtung ist, denn viele Tierbesitzer können oder wollen in ihrem Garten keine Bestattung durchführen.
Durch die Möglichkeit der Bestattung Ihres Haustieres auf einem behördlich
zugelassenen Grundstück müssen Sie ihr Tier
auch nicht beim Tierarzt zurücklassen bzw. der Tierkörperbeseitigung
überlassen.
Ebenso ist eine „wilde“ Entsorgung, das Vergraben der Tiere in umliegenden
Wäldern, nicht mehr nötig. Damit ist die Gefahr gebannt,
dass die Bestattung in Trinkwasserschutzgebieten erfolgt oder dass durch zu
geringe Grabtiefe die toten Tiere von Füchsen wieder ausgegraben werden.
In der Zwischenzeit haben über 50 Tiere ihre letzte Ruhestätte hier gefunden. Aus Gesprächen mit Tierbesitzern haben wir erfahren, dass sie das beruhigende und tröstende Gefühl schätzen, immer wieder in aller Ruhe Zwiesprache mit ihrem oft langjährigen Begleiter halten zu können. Pachtgebühren
Fragen & AntwortenWer kann sein Haustier begraben lassen?Alle Halter von Kleintieren, die ein Interesse daran haben ihre Beziehung zu ihrem Tier über dessen Tod hinaus aufrecht zu erhalten, indem sie es einer würdevollen und ordnungsgemäßen Bestattung außerhalb der Tierkörperbeseitigungsanstalten zuführen. Nicht möglich ist die Bestattung von Nutztieren (z.B. Pferden) Kommen noch zusätzliche Kosten auf Sie zu?In Wahrung von Vereinbarungen mit der Stadt Crailsheim sowie behördlicher Auflagen muss eine Mitgliedschaft in unserem Tierschutzverein (derzeit jährlich 28 €) mindestens über die Dauer der Pachtzeit des Grabes bestehen. Wie werden die Tiere bestattet?Die Einerdung kann erfolgen in verrottbaren Tüchern, Pappsärgen oder Särgen aus Pappelholz oder ähnlich schnell verrottbaren Holzarten. Wann kann Ihr Tier bestattet werden?Wir bemühen uns dies so schnell wie möglich zu erledigen, in der Regel an allen Werktagen, allerdings nur nach telefonischer Vereinbarung. Ausserdem benötigen wir auch Zeit zur Vorbereitung der Grabstätte. Urnenbestattung ist ebenfalls möglich. Bei Fragen zur Einäscherung wenden sie sich bitte an Tierbestattung Gaugel Tel.: 07967 701360, 73489 Ellwangen - Jagstzell Kann ich mir vorher eine Stelle heraussuchen bzw. den Friedhof besichtigen?Dies ist nach Vereinbarung möglich, Tel. 07951/8491 Gestaltung der GräberWegen des Gesamtcharakters des Geländes und zur Wahrung naturschutzrechtlicher Belange sind die Gräber naturnah zu gestalten, bitte möglichst nur mit einheimischer Bepflanzung. Die Pflege der Gräber obliegt dem Pächter während der Liegezeit. Wie sind die Öffnungszeiten?Nach telefonischer Vereinbarung und nach speziellen Absprachen mit der Friedhofsleitung ist ein Besuch der Grabstätte für den Pächter jederzeit möglich. Zudem befindet sich täglich jemand zur Fütterung unserer Schafe auf dem Grundstück. Wie finde ich den Friedhof?Crailsheim – Industriegebiet Süd – Ost, Richtung Dinkelsbühl – Abzweigung Wittauer Strasse, kurz vor dem Ortseingang Wittau links in Feldweg einbiegen. Größere Kartenansicht Haftung und Ausschlüsse siehe Friedhofsordnung vom 15.10.2003 Bei weiteren Fragen rufen Sie bitte an. Telefon 07951/8491 (Dr. Gienger) Auf den folgenden Seiten haben wir Eindrücke des Tierfriedhofs zusammengestellt Telefon 07951/8491 oder 295111 Bitte stehen Sie nicht einfach vor dem Tor des Tierfriedhofs mit Ihrem verstorbenen Tier. Wir sind verpflichtet, gewisse Formalitäten vorher zu regeln (Vereinbarung eines Pachtvertrags über die vorgeschriebene Liegezeit, Mitgliedschaft)
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Impressum: Tierschutzverein Altkreis Crailsheim e.V. Gaildorferstr. 50 / 74564 Crailsheim / Tel. 07951 / 295 111
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